Erbrecht & Testament
Erbschaftsfragen
Insbesondere bei individuellen Wünschen zum eigenen Nachlass ist es sinnvoll, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, z. B. in Form eines Testaments. Denn ist später keines vorhanden, richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:
Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Danach sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Den Nachlass sicher regeln
Sollten diese Regelungen unzureichend sein, ist das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages ratsam, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.
Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Es muss den vollen Namenszug enthalten sowie Ort und Datum. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Notar oder Anwalt für die professionelle Beratung. Hierbei fallen zwar Gebühren an, diese können sich jedoch lohnen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Bitte beachten Sie:
Diese Erklärungen zum Erbrecht und Testament sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Detaillierte Informationen zum Erbrecht und zum Testament finden Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: